UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR RADIOLOGIE UND NUKLEARMEDIZIN

Röntgen

Was muss bei einer Röntgenaufnahme beachtet werden?

Für eine einfache Röntgenaufnahme müssen keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden. Werden jedoch spezielle Aufnahmen, die eines Kontrastmittels bedürfen, benötigt, sollte der Patient ab dem Abend vor der Untersuchung nüchtern sein und muss eventuell ein Medikament einnehmen, welches zur Reduktion der vorhandenen Luft im Darmtrakt beiträgt. Bei bestehender Schwangerschaft ist sorgfältig zu überlegen, ob auf die Röntgenaufnahme nicht verzichtet werden kann und man auf ein anderes diagnostisches Verfahren wie Ultraschall oder MRT ausweicht.

Röntgen-1Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist zum einen die Schwangerschaftswoche. Bis zur 15. Schwangerschaftswoche werden die inneren Organe und das Nervensystems des Embryos gebildet. In dieser Phase der Entwicklung ist das ungeborene Kind äußerst strahlensensibel. Schädigungen durch Röntgenuntersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt sind eher unwahrscheinlich.

Zum anderen ist von Bedeutung, welche Körperregion untersucht werden soll. Aufnahmen des Armes, der Hand sowie von Fuß oder Knie gehen mit einer sehr geringen Exposition einher, diese können meistens trotz bestehender Schwangerschaft durchgeführt werden. Schwieriger gestaltet sich die Untersuchung von Wirbelsäule, Becken, Bauch und Brust, hier muss man die Risiken für die Mutter und das Kind gegeneinander abwägen.

Die Entscheidung für oder gegen die Untersuchung treffen Arzt und Patientin gemeinsam nach intensiver Aufklärung, wobei die Patientin der Untersuchung mit ihrer Unterschrift zustimmt.

Wie läuft eine Röntgenuntersuchung ab?

Um ein qualitativ hochwertiges Bild zu erhalten, wird der Patient gebeten den zu untersuchenden Körperteil vollkommen zu entkleiden. Gleichzeitig sollten Schmuck, Uhren, Haarspangen etc. abgelegt werden, wenn diese im zu untersuchenden Areal liegen.

Um die strahlensensiblen Keimdrüsen zu schützen, erhält jeder Patient einen Strahlenschutz aus Blei, dieser wird um die Hüften gelegt und für die Dauer der Untersuchung dort belassen. Dann erst wird der zu untersuchende Körperteil zwischen Röntgenröhre und Filmplatte positioniert. Um die Qualität der Aufnahme nicht zu beeinträchtigen, darf sich der Patient während der Untersuchung ( wenige Sekunden ) nicht bewegen, denn wie auch bei der normalen Fotografie führen Bewegungen zu unscharfen und verwaschenen Bildern. Solche Röntgenbilder können dann nicht ausgewertet werden und die Untersuchung muss unter Umständen wiederholt werden.

In der Regel reicht eine einzelne Röntgenaufnahme nicht aus, um Veränderungen sicher beurteilen zu können. Bei den untersuchten Strukturen handelt es sich um 3-dimensionale Gebilde, auf dem Röntgenbild werden jedoch nur 2 Dimensionen wiedergegeben. Aus diesem Grund benötigt der Untersucher meistens noch ein zweites Bild, welches aus einer anderen Richtung ( Ebene ) aufgenommen wird oder sogar noch weitere Spezialaufnahmen.

Das Universitätsklinikum Magdeburg verfügt über modernste Röntgengeräte, bei denen die Aufnahmen digital erfasst werden und somit einer Bildbearbeitung am Computer, zur Verbesserung der Bildqualität, zugänglich sind. Diese Bilder werden zentral gespeichert und können zu jeder Zeit gleichzeitig von mehreren Ärzten auf den Computern des Klinikums begutachtet werden.

Was muss im Vorfeld der Untersuchung beachtet werden?

Für eine einfache Röntgenaufnahme müssen keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden. Werden jedoch spezielle Aufnahmen, die eines Kontrastmittels bedürfen, benötigt, sollte der Patient ab dem Abend vor der Untersuchung nüchtern sein und muss eventuell ein Medikament einnehmen, welches zur Reduktion der vorhandenen Luft im Darmtrakt beiträgt.

Bei bestehender Schwangerschaft ist sorgfältig zu überlegen, ob auf die Röntgenaufnahme nicht verzichtet werden kann und man auf ein anderes diagnostisches Verfahren wie Ultraschall oder MRT ausweicht.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist zum einen die Schwangerschaftswoche. Bis zur 15. Schwangerschaftswoche werden die inneren Organe und das Nervensystems des Embryos gebildet.

In dieser Phase der Entwicklung ist das ungeborene Kind äußerst strahlensensibel. Schädigungen durch Röntgenuntersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt sind eher unwahrscheinlich.

Zum anderen ist von Bedeutung, welche Körperregion untersucht werden soll. Aufnahmen des Armes, der Hand sowie von Fuß oder Knie gehen mit einer sehr geringen Exposition einher, diese können meistens trotz bestehender Schwangerschaft durchgeführt werden. Schwieriger gestaltet sich die Untersuchung von Wirbelsäule, Becken, Bauch und Brust, hier muss man die Risiken für die Mutter und das Kind gegeneinander abwägen.

Die Entscheidung für oder gegen die Untersuchung treffen Arzt und Patientin gemeinsam nach intensiver Aufklärung, wobei die Patientin der Untersuchung mit ihrer Unterschrift zustimmt.

Wann werden Röntgenkontrastmittel benötigt?

Der Einsatz von Kontrastmitteln hängt von dem zu untersuchenden Gewebe ab. Werden dichte Strukturen wie Knochen untersucht, wird keine spezielle Substanz benötigt, die den Kontrast verstärkt. Werden jedoch Bilder des Verdauungstraktes angefertigt, bedarf es einer Substanz, die den Kontrast der Organe verstärken kann, einem Kontrastmittel. Dieses wird dem Patienten über eine trinkbare, annähernd geschmacksneutrale Flüssigkeit dargeboten und wird im Allgemeinen sehr gut toleriert. Auch für die Darstellung von Blutgefäßen verwendet man Kontrastmittel, da diese auf einer nativen Röntgenaufnahme auch nicht wiedergegeben werden.

Wann muss geröntgt werden?

Extremitäten, Becken und Wirbelsäule

  • Knochenbrüche
  • Luxationen und Fehlstellungen der Gelenke ("Auskugelungen")
  • krankhafte degenerative Veränderungen, Arthrose ("Abnutzungserscheinungen")
  • entzündliche Veränderungen des Knochens (Osteomyelitis, Spondylodiszitis)
  • rheumatische Veränderungen
  • Stoffwechselerkrankungen des Knochens (Osteoporose u.a.)
  • Gutartige Knochenveränderungen (Zysten, Ganglien, Knochennekrosen)
  • Bösartige Knochenerkrankungen: Tumore und Metastasen
  • Fehlbildungen und Fehlhaltungen

Schädel und Nasennebenhöhlen, knöcherne Anteile des Gehörs

  • Knochenbrüche
  • Entzündungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres
  • Missbildungen

Abdomenübersichtsaufnahme (Aufnahme des Bauches)

  • Durchbruch von Magen oder Darm (freie Luft)
  • Darmverschlingungen und Störung der Darmdurchgängigkeit
  • Nierensteine und Harnleitersteine
  • Nierenfunktionsstörungen und Harnabflussstörungen (mit Kontrastmittel)

Thoraxaufnahme oder Lungenaufnahme

  • alle entzündlichen Erkrankungen der Lunge und der Bronchien
  • Emphysem
  • Lungenfibrose
  • Tumore und Metastasen
  • Erkrankungen des Herzens
  • Flüssigkeitseinlagerungen in Lunge und Rippfell (Lungenödem, Pleuraerguss)
  • Herzschrittmacher und ihre Lagebeziehungen

Letzte Änderung: 10.05.2023 - Ansprechpartner:

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